Reithalle

1. Die Reitanlage darf grundsätzlich nur von Vereinsmitgliedern des Reit- und Fahrvereins Neuenfelde genutzt werden.

2. Pferde, die das Vereinsgelände betreten, müssen ausnahmslos haftpflichtversichert sein.

3. Verhalten:

  • Der Hallenbelegungsplan ist bezüglich der eingetragenen Reitstunden zu beachten (Sperrung bzw. eingeschränkter Betrieb)
  • Bei allen Unterrichtseinheiten können bei rücksichtvoller Reitweise nach Absprache mit dem Reitlehrer 1 oder 2 Reiter mitreiten.
  • Zum Longieren ist die Longierhalle zu nutzen.
  • Die allgemeinen Verhaltensregeln für den Reitbetrieb sind unbedingt einzuhalten.
  • Beim Reiten ist ein Reithelm zu tragen.

4. Das Rauchen in der Reithalle ist grundsätzlich Verboten!

5. Schäden an der Reitanlage sind einem Vorstandsmitglied zu melden.

6. Alle Hallennutzer sind verpflichtet Hallendienst zu leisten und die ausgeführten Arbeiten in den Hallendienstplan einzutragen.

7. Der Hallenvorraum und die Reithalle sind sauber zu halten

  • Die Bandentür ist stets geschlossen zu halten
  • Pferdeäpfel bitte nach dem Reiten aus der Halle entfernen
  • Vorraum bitte grundsätzlich fegen, auch wenn andere Reiter noch in der Bahn sind. (Bitte den Sand aus der Halle nicht nach draußen fegen.)

8. Beim Verlassen der Reithalle ist diese zu jeder Tageszeit abzuschließen.

9. Außenplätze bitte bei schlechten Bodenverhältnissen nicht nutzen.

10. Hindernisse sind nach der Nutzung wieder abzubauen und an den dafür vorgesehenen Plätzen zu verstauen.

 
 
Longierhalle

1. Die Reitanlage darf grundsätzlich nur von Vereinsmitgliedern des Reit- und Fahrvereins Neuenfelde genutzt werden.

2. Verhalten:

  • Die Longierhalle ist sauber zu hinterlassen (abäppeln).
  • Stangen/ Cavaletti sind nach Benutzung wieder an den dafür vorgesehenen Plätzen zu verräumen.
  • Der Hufschlag ist nach Benutzung abzuziehen.
  • Löcher sind wieder zuzuharken.
  • Der Vorplatz ist zu fegen. (Bitte den Sand aus der Halle nicht auf die Schlacke fegen.)

3. Das Rauchen in der Longierhalle ist grundsätzlich verboten!

4. Schäden an der Longierhalle sind einem Vorstandsmitglied zu melden.

5. Die Bandentür ist stets geschlossen zu halten.

 

Der Vorstand

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